Öffnen – Untermietvertrag

Vorlage und Muster für den Untermietvertrag – zum Erstellung und Ausfüllen – Öffnen in PDF WORD Datei und Online


§ 1 Vertragsgegenstand

Der Hauptmieter [Vor- und Nachname des Hauptmieters] überlässt dem Untermieter [Vor- und Nachname des Untermieters] das Zimmer/Wohnung [Beschreibung der Mieträumlichkeiten] zur Nutzung als Wohnraum.

§ 2 Mietdauer

Der Untermietvertrag beginnt am [Einzugsdatum] und endet am [Auszugsdatum].

§ 3 Mietzins und Nebenkosten

Der monatliche Mietzins beträgt [Betrag] Euro und umfasst sämtliche Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, etc.

§ 4 Kaution

Der Untermieter verpflichtet sich, eine Kaution in Höhe von [Betrag] Euro zu zahlen. Diese wird bei Beendigung des Untermietverhältnisses zurückgezahlt, abzüglich etwaiger Ansprüche des Hauptmieters.

§ 5 Pflichten des Untermieters

Der Untermieter verpflichtet sich, die Mieträumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keine Veränderungen vorzunehmen. Er ist für die Reinigung und die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich.

§ 6 Kündigung

Das Untermietverhältnis kann mit einer Frist von [Anzahl der Tage/Monate] gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 7 Sonstige Vereinbarungen

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§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

§ 9 Gerichtsstand

____________________

§ 10 Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 11 Abschlussbestimmungen

Der Untermietvertrag tritt mit Unterzeichnung durch Hauptmieter und Untermieter in Kraft.

Ort, Datum: ____________________

Unterschrift Hauptmieter: ____________________

Unterschrift Untermieter: ____________________

Vorlage und Muster für Untermietvertrag zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format


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Autor – Malte Winkelmann
Prüfer – Justus Strobel

1. Welche Informationen sollte ein Untermietvertrag enthalten?

Ein Untermietvertrag sollte mindestens die Namen aller beteiligten Parteien, die Miete, die Laufzeit, die Nutzungsdauer, die Hausregeln und die Pflichten der Untermieter enthalten.

Experten Tipp: Es ist wichtig, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

2. Kann der Hauptmieter dem Untermieter Anfangsgebühren berechnen?

Ja, der Hauptmieter kann dem Untermieter eine Kaution oder Anfangsgebühr in Rechnung stellen, um die Untervermietung abzusichern.

Experten Tipp: Stellen Sie sicher, dass die Anfangsgebühr angemessen ist und im Untermietvertrag klar definiert ist.

3. Darf der Untermieter Änderungen an der Untermietwohnung vornehmen?

Der Untermieter darf in der Regel keine strukturellen Änderungen an der Untermietwohnung vornehmen ohne die Zustimmung des Hauptmieters.

Experten Tipp: Sprechen Sie alle geplanten Änderungen vorher mit dem Hauptmieter ab und halten Sie sie schriftlich fest.

4. Wer ist für Reparaturen in der Untermietwohnung verantwortlich?

Normalerweise ist der Hauptmieter für Reparaturen in der Untermietwohnung verantwortlich, es sei denn, der Schaden wurde vom Untermieter verursacht.

Experten Tipp: Es ist ratsam, im Untermietvertrag festzuhalten, welche Partei für Reparaturen in der Wohnung verantwortlich ist.

5. Darf der Hauptmieter den Untermieter ohne Angabe von Gründen kündigen?

Nein, der Hauptmieter kann den Untermieter nicht ohne berechtigten Grund kündigen. Es ist wichtig, die Kündigungsbedingungen im Untermietvertrag festzuhalten.

Experten Tipp: Stellen Sie sicher, dass im Untermietvertrag klare Kündigungsbedingungen für beide Parteien festgelegt sind.

6. Darf der Untermieter den Untermietvertrag vorzeitig kündigen?

Der Untermieter kann den Untermietvertrag vorzeitig kündigen, wenn der Hauptmieter zustimmt oder wenn es gesetzlich erlaubt ist.

Experten Tipp: Überprüfen Sie vor der vorzeitigen Kündigung des Untermietvertrags die geltenden Gesetze und halten Sie sich an die vertraglichen Vereinbarungen.

7. Kann der Untermieter die Untermietwohnung untervermieten?

Der Untermieter darf die Untermietwohnung in der Regel nicht untervermieten, es sei denn, es wurde im Untermietvertrag ausdrücklich vereinbart.

Experten Tipp: Klären Sie alle Fragen zur Untervermietung mit dem Hauptmieter und halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.