Muster und Vorlage für den Maklervertrag Kündigen – zum Ausfüllen und Erstellung – Öffnen in PDF WORD Datei und Online
Im Folgenden finden Sie eine Vorlage für die Kündigung eines Maklervertrags. Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise rechtlichen Rat einholen sollten, um sicherzustellen, dass die Kündigung gemäß den Vertragsbedingungen wirksam ist.
§ 1: Grund für die Kündigung
Hiermit kündige ich den Maklervertrag mit der Firma/Freiberufler ____________________ aus folgendem Grund:
____________________
§ 2: Vertragsdetails
Vertragsnummer: ____________________
Datum des Vertragsabschlusses: ____________________
Gültigkeitsdauer des Vertrags: ____________________
§ 3: Kündigungsmodalitäten
Die Kündigung erfolgt fristgerecht zum ____________________.
Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail an folgende Adresse erfolgen: ____________________.
§ 4: Rückgabe von Unterlagen
Alle Unterlagen, die im Rahmen des Maklervertrags ausgehändigt wurden, sind innerhalb von ________________ Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzugeben.
§ 5: Abrechnung offener Kosten
Alle bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Kosten und offenen Rechnungen werden innerhalb von ________________ Tagen beglichen.
§ 6: Schlussbestimmungen
Diese Kündigung des Maklervertrags stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Absprachen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
____________________
Datum: ____________________
_____________________________________
Unterschrift
Bitte passen Sie die Vorlage entsprechend Ihrer spezifischen Situation an und überprüfen Sie die Vertragsbedingungen, bevor Sie die Kündigung verschicken. Bei Bedarf können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um rechtliche Beratung zu erhalten.
Vorlage und Muster für Maklervertrag Kündigen zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
Weitere Optionen:
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Autor – Malte Winkelmann |
Prüfer – Hannelore Weiß |
1. Kann ich meinen Maklervertrag jederzeit kündigen?
Antwort: In der Regel ist es möglich, den Maklervertrag zu kündigen. Allerdings sollten Sie die Kündigungsfrist und mögliche Konsequenzen beachten.
Expertentipp: Lesen Sie Ihren Vertrag sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass Sie die Bedingungen für die Kündigung verstehen. Falls nötig, lassen Sie sich rechtlich beraten.
2. Gibt es eine Mindestlaufzeit für einen Maklervertrag?
Antwort: Ja, viele Maklerverträge haben eine Mindestlaufzeit. Es ist wichtig, diese zu prüfen, um zu wissen, wann und wie Sie den Vertrag kündigen können.
Expertentipp: Notieren Sie sich das Startdatum des Vertrags und das Ende der Mindestlaufzeit, um rechtzeitig über eine Kündigung nachzudenken.
3. Wie sollte die Kündigung eines Maklervertrags schriftlich erfolgen?
Antwort: Es ist ratsam, die Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um einen Nachweis zu haben. Falls im Vertrag keine spezifische Kündigungsform vorgeschrieben ist, reicht auch eine E-Mail.
Expertentipp: Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Kündigung und den Rückschein gut auf, um im Streitfall nachweisen zu können, dass die Kündigung erfolgt ist.
4. Was passiert, wenn ich den Maklervertrag vorzeitig kündige?
Antwort: Je nach Vertrag können bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber hohe finanzielle Konsequenzen anfallen, wie z.B. eine Schadensersatzforderung seitens des Maklers.
Expertentipp: Prüfen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig, um mögliche Kosten bei einer vorzeitigen Kündigung zu verstehen und abzuwägen.
5. Welche Gründe rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung eines Maklervertrags?
Antwort: Außerordentliche Kündigungen sind in der Regel nur bei schwerwiegenden Gründen wie groben Verstößen oder Betrug möglich. Informieren Sie sich über die genauen Umstände im Vertrag oder bei einem Rechtsanwalt.
Expertentipp: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen und Kommunikationen auf, die die Gründe für eine außerordentliche Kündigung belegen könnten.
6. Kann ich meinen Maklervertrag ohne Angabe von Gründen kündigen?
Antwort: In den meisten Fällen ist eine Begründung für die Kündigung nicht erforderlich. Es reicht, die Kündigung fristgerecht und ordnungsgemäß zu erklären.
Expertentipp: Falls Sie sich unsicher sind, ob eine Begründung notwendig ist, prüfen Sie den Vertrag oder holen Sie sich rechtlichen Rat ein.
7. Was passiert mit den bereits erbrachten Leistungen, wenn ich den Maklervertrag kündige?
Antwort: In der Regel haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Provisionen oder Gebühren. Prüfen Sie hierzu den Vertrag und die vereinbarten Konditionen.
Expertentipp: Sprechen Sie mit dem Makler, um zu klären, ob es Möglichkeiten gibt, bereits erbrachte Leistungen angemessen zu honorieren.
8. Kann der Maklervertrag von beiden Seiten gekündigt werden?
Antwort: Ja, grundsätzlich kann der Maklervertrag von beiden Seiten, also vom Makler und vom Auftraggeber, gekündigt werden. Es gelten jedoch die vertraglich vereinbarten Bedingungen und Fristen.
Expertentipp: Achten Sie darauf, dass eine einvernehmliche Kündigung beider Parteien die beste Lösung ist, um Streitigkeiten zu vermeiden.
9. Was passiert mit offenen Anfragen und Angeboten, wenn ich den Maklervertrag kündige?
Antwort: Offene Anfragen und Angebote, die der Makler bereits in Ihrem Auftrag bearbeitet hat, können je nach Vertrag und Vereinbarung weitergeführt werden oder müssen neu verhandelt werden.
Expertentipp: Klären Sie mit dem Makler, wie offene Anfragen und Angebote nach der Kündigung des Vertrags behandelt werden sollen, um Missverständnisse zu vermeiden.
10. Gibt es besondere Bedingungen zu beachten, wenn ich meinen Maklervertrag kündige, um zu einem anderen Makler zu wechseln?
Antwort: Ja, beim Wechsel zu einem anderen Makler sollten Sie prüfen, ob es Beschränkungen oder Vereinbarungen gibt, die einen solchen Wechsel erschweren könnten (z.B. Provisionsansprüche des aktuellen Maklers).
Expertentipp: Überprüfen Sie alle Vertragsdetails und klären Sie mit dem neuen Makler, ob und wie der Wechsel unter Berücksichtigung der bestehenden Verträge durchgeführt werden kann.