Öffnen – Abrufvereinbarung

Muster und Vorlage für den Abrufvereinbarung – zum Erstellung und Ausfüllen – Öffnen in WORD und PDF Datei und Online


§1 Vertragsgegenstand

Die Parteien, ________________ (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und ________________ (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt), vereinbaren die nachfolgenden Bedingungen für den Abruf von ____________________.

§2 Abruf

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Abruf von ____________________ schriftlich oder per E-Mail beim Auftragnehmer zu beantragen. Der Abruf hat innerhalb von ________________ Werktagen zu erfolgen.

§3 Lieferung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die abgerufenen ____________________ innerhalb von ________________ Werktagen nach Abruf an den Auftraggeber zu liefern.

§4 Mengenabweichung

Abweichungen von der abgerufenen Menge um mehr als ________________ Prozent sind nur nach Absprache mit dem Auftraggeber zulässig.

§5 Preise

Die Preise für die abgerufenen ____________________ entsprechen den Preisen, die zum Zeitpunkt des Abrufs gelten. Preiserhöhungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

§6 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt innerhalb von ________________ Tagen nach Lieferung der abgerufenen ____________________. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§7 Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Abrufvereinbarung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur zum vereinbarten Zweck zu verwenden.

§8 Vertragslaufzeit

Die Abrufvereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und gilt für die Dauer von ________________ Monaten. Eine Kündigung ist mit einer Frist von ________________ Wochen zum Ende der Laufzeit möglich.

§9 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Vorlage und Muster für Abrufvereinbarung zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format


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Autor – Malte Winkelmann
Prüfer – Justus Strobel

1. Was ist eine Abrufvereinbarung?

Eine Abrufvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Lieferant und Kunde, der vereinbart, dass der Kunde bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt in festgelegten Mengen abrufen kann.

Expertentipp: Stellen Sie sicher, dass alle Parteien vollständig verstehen, welche Bedingungen in der Abrufvereinbarung festgehalten sind, um Missverständnisse zu vermeiden.

2. Welche Vorteile bietet eine Abrufvereinbarung?

Die Vorteile einer Abrufvereinbarung sind die Flexibilität für den Kunden, die Kontrolle über die Lieferungen für den Lieferanten und potenzielle Kosteneinsparungen durch langfristige Verträge.

Expertentipp: Stellen Sie sicher, dass die Abrufvereinbarung die Bedürfnisse und Anforderungen beider Parteien angemessen berücksichtigt, um langfristige Partnerschaften zu fördern.

3. Wie wird die Menge der abgerufenen Ware in einer Abrufvereinbarung festgelegt?

Die Mengen der abgerufenen Ware werden in der Abrufvereinbarung im Voraus festgelegt, entweder als feste Mengen pro Abruf oder als flexible Mengen innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

Expertentipp: Überprüfen Sie regelmäßig den Bestand und den Bedarf, um sicherzustellen, dass die festgelegten Mengen angemessen sind und gegebenenfalls angepasst werden können.

4. Welche Fristen gelten in einer Abrufvereinbarung?

In der Abrufvereinbarung werden in der Regel Fristen festgelegt, innerhalb derer die abgerufenen Waren geliefert werden müssen, sowie Fristen für die Benachrichtigung über die Abrufe.

Expertentipp: Halten Sie sich strikt an die vereinbarten Fristen, um Verzögerungen und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

5. Was passiert, wenn der Kunde die abgerufene Ware nicht abnimmt?

Wenn der Kunde die abgerufene Ware nicht abnimmt, kann der Lieferant möglicherweise Vertragsstrafen oder andere Sanktionen gemäß den Bedingungen der Abrufvereinbarung verhängen.

Expertentipp: Klären Sie im Voraus die Konsequenzen, die bei Nichtabnahme der abgerufenen Ware drohen, um Missverständnisse zu vermeiden.

6. Kann eine Abrufvereinbarung gekündigt werden?

Ja, eine Abrufvereinbarung kann in der Regel durch gegenseitige Einigung der Parteien oder gemäß den festgelegten Kündigungsbedingungen gekündigt werden.

Expertentipp: Überprüfen Sie vor der Kündigung einer Abrufvereinbarung alle rechtlichen Anforderungen und Konsequenzen, um unerwartete Probleme zu vermeiden.

7. Wie wirkt sich eine Änderung der Abrufmenge auf die Vereinbarung aus?

Änderungen der Abrufmenge können je nach den Bedingungen der Abrufvereinbarung zu Vertragsanpassungen, zusätzlichen Kosten oder anderen Vereinbarungen führen.

Expertentipp: Kommunizieren Sie Änderungen der Abrufmenge rechtzeitig und transparent, um Überraschungen zu vermeiden.

8. Welche Rolle spielt die Preisanpassung in einer Abrufvereinbarung?

Preisanpassungen können in einer Abrufvereinbarung festgelegt werden, je nach den dynamischen Marktkräften und den Verhandlungen zwischen Lieferant und Kunde.

Expertentipp: Legen Sie klare Kriterien für Preisanpassungen fest und vereinbaren Sie transparente Verfahren zur Überprüfung und Genehmigung von Preisänderungen.

9. Müssen alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden?

Es wird dringend empfohlen, alle Vereinbarungen, insbesondere eine Abrufvereinbarung, schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden und einen rechtlichen Nachweis zu haben.

Expertentipp: Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen und Änderungen sorgfältig und lassen Sie sie von allen beteiligten Parteien unterzeichnen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

10. Welche Risiken sind mit einer Abrufvereinbarung verbunden?

Zu den Risiken einer Abrufvereinbarung gehören Lieferengpässe, Preisvolatilität, Vertragsverletzungen oder rechtliche Konflikte bei Nichterfüllung der Vereinbarung.

Expertentipp: Identifizieren Sie potenzielle Risiken frühzeitig, entwickeln Sie Risikomanagementstrategien und vereinbaren Sie klare Maßnahmen zur Lösung von Konflikten.