Mietvertrag Möblierte Wohnung Vorlage
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Verfasst von Sibylle Hartmann |
Überprüft von Justus Strobel |
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Muster
Vorlage
§1 Vertragsgegenstand
Der Vermieter vermietet dem Mieter die möblierte Wohnung in der ________________ (genaue Adresse der Wohnung) für die Dauer vom ________________ bis zum ________________.
§2 Mietpreis
Der monatliche Mietpreis beträgt ________________ Euro und ist bis zum ________________ eines jeden Monats im Voraus zu zahlen.
§3 Kaution
Der Mieter hinterlegt eine Kaution in Höhe von ________________ Euro auf ein gesondertes Kautionskonto innerhalb von ________________ Tagen nach Vertragsunterzeichnung.
§4 Nebenkosten
Die Nebenkosten, wie z.B. Strom, Wasser, Heizung, Internet, sind im Mietpreis enthalten.
§5 Möblierung
Die Wohnung ist möbliert und enthält folgende Einrichtungsgegenstände: ________________ (liste alle Möbelstücke auf).
§6 Nutzung der Wohnung
Die Wohnung darf nur zu Wohnzwecken genutzt werden und ________________ (weitere Auflagen zur Nutzung der Wohnung).
§7 Schönheitsreparaturen
Der Mieter ist verpflichtet, Schönheitsreparaturen in der Wohnung vorzunehmen, sofern ________________ (genaue Regelungen zu Schönheitsreparaturen).
§8 Kündigung
Das Mietverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von ________________ Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
§9 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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§1 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand definiert die vermietete möblierte Wohnung, einschließlich der genauen Adresse und der Mietdauer. Es legt fest, was genau vermietet wird und für welchen Zeitraum.
Expertentipp:
- Beachten Sie, dass die genaue Beschreibung der vermieteten Wohnung wichtig ist, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Überprüfen Sie sorgfältig alle Angaben zur Wohnung, um sicherzustellen, dass sie korrekt sind.
- Bestehen Sie darauf, dass alle Details, wie Zustand der Möbel und Ausstattung, schriftlich festgehalten werden.
§2 Mietpreis
Der Mietpreis legt den monatlichen Betrag fest, den der Mieter für die Nutzung der Wohnung zahlen muss. Er enthält auch Angaben zum Zahlungszeitpunkt und zur Mietdauer.
Expertentipp:
- Vergleichen Sie den Mietpreis mit ähnlichen Objekten in der Umgebung, um sicherzustellen, dass er marktgerecht ist.
- Legen Sie klare Zahlungsmodalitäten fest, um Streitigkeiten zu vermeiden.
- Vereinbaren Sie eine Indexierungsklausel, um den Mietpreis regelmäßig anzupassen.
§3 Kaution
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter hinterlegen muss, um eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlungen abzudecken. Sie wird am Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt, abzüglich etwaiger Kosten.
Expertentipp:
- Überprüfen Sie den Zustand der Wohnung bei Einzug und dokumentieren Sie eventuelle Schäden, um im Streitfall abgesichert zu sein.
- Verhandeln Sie die Höhe der Kaution gemeinsam und legen Sie die Rückzahlungsmodalitäten fest.
- Vereinbaren Sie im Vertrag eine Frist, innerhalb der die Kaution zurückgezahlt werden muss.
§4 Nebenkosten
In diesem Abschnitt werden die im Mietpreis enthaltenen Nebenkosten aufgeführt, wie Strom, Wasser, Heizung und Internet. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter über die Nebenkosten informiert sind, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Expertentipp:
- Einigen Sie sich im Voraus auf eine klare Regelung, welche Nebenkosten im Mietpreis enthalten sind und welche separat abgerechnet werden.
- Empfehlenswert ist eine monatliche Pauschale für Nebenkosten, um Schwankungen zu vermeiden.
- Vermerken Sie im Vertrag, wie eventuelle Nachzahlungen oder Guthaben aus den Nebenkostenabrechnungen behandelt werden.
1. Was sollte im Mietvertrag für eine möblierte Wohnung unbedingt enthalten sein?
Eine detaillierte Liste der Möbel und Ausstattungsgegenstände, die im Mietobjekt enthalten sind, sowie Angaben zu Mietdauer, Mietpreis, Nebenkosten und Kautionshöhe.
Expertentipp: Stellen Sie sicher, dass alle Absprachen und Vereinbarungen schriftlich festgehalten sind, um Missverständnisse zu vermeiden.
2. Sind Schönheitsreparaturen in einer möblierten Wohnung vom Mieter durchzuführen?
In der Regel sind Schönheitsreparaturen in einer möblierten Wohnung vom Vermieter übernommen, da die Möbel das eigentliche Inventar darstellen.
Expertentipp: Überprüfen Sie den Mietvertrag sorgfältig, um sicherzustellen, wer für welche Reparaturen verantwortlich ist, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.
3. Kann der Vermieter den Möblierungsgrad während der Mietzeit ändern?
Der Vermieter kann den Möblierungsgrad während der Mietzeit normalerweise nicht einseitig ändern, es sei denn, dies ist im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart.
Expertentipp: Achten Sie darauf, dass im Mietvertrag klare Regelungen zur Möblierung festgelegt sind, um Streitigkeiten zu vermeiden.
4. Gibt es besondere Regeln für die Rückgabe der Möbel am Ende des Mietverhältnisses?
Es sollten klare Vereinbarungen im Mietvertrag getroffen werden, wie die Möbel am Ende des Mietverhältnisses zurückzugeben sind, um Schäden zu vermeiden.
Expertentipp: Machen Sie gemeinsam mit dem Vermieter eine gründliche Übergabe- und Abnahmeprotokoll, um eventuelle Schäden zu dokumentieren und zu klären.
5. Kann der Mieter die möblierte Wohnung untervermieten?
Untervermietung ist in der Regel nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters erlaubt, es sei denn, es wurde im Mietvertrag anders vereinbart.
Expertentipp: Überprüfen Sie den Mietvertrag genau, um sicherzustellen, dass Sie die Regeln zur Untervermietung einhalten.
6. Wie ist die Kündigungsfrist für eine möblierte Wohnung?
Die Kündigungsfrist für eine möblierte Wohnung kann im Mietvertrag festgelegt sein und ist normalerweise kürzer als bei unmöblierten Wohnungen.
Expertentipp: Stellen Sie sicher, dass Sie die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen genau kennen, um unerwünschte Kosten zu vermeiden.
7. Muss der Vermieter eine Inventarliste erstellen?
Es ist ratsam, dass der Vermieter eine detaillierte Inventarliste erstellt, um den Zustand der Möbel bei Einzug und Auszug prüfen zu können.
Expertentipp: Überprüfen Sie die Inventarliste und machen Sie bei Mängeln oder fehlenden Gegenständen Fotos, um bei Bedarf Beweise zu haben.
8. Kann der Vermieter die Miete für eine möblierte Wohnung beliebig erhöhen?
Die Mieterhöhung für eine möblierte Wohnung ist gesetzlich geregelt und darf nicht willkürlich erfolgen. Es gelten die gleichen Regeln wie für unmöblierte Wohnungen.
Expertentipp: Informieren Sie sich über die aktuellen Mietpreisgrenzen und prüfen Sie, ob eine Mietpreiserhöhung rechtens ist.
9. Wer ist für die Wartung und Reparaturen an den Möbeln verantwortlich?
In der Regel ist der Vermieter für die Wartung und Reparaturen an den Möbeln verantwortlich, es sei denn, der Mieter hat die Schäden verursacht.
Expertentipp: Sorgen Sie dafür, dass Schäden oder Mängel an den Möbeln sofort dem Vermieter gemeldet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
10. Welche Rechte haben Mieter, wenn Möbel in der Wohnung beschädigt sind?
Mieter haben das Recht, beschädigte Möbel dem Vermieter zu melden und auf Reparatur oder Ersatz zu bestehen, wenn dies nicht durch fahrlässiges Verhalten des Mieters verursacht wurde.
Expertentipp: Dokumentieren Sie den Zustand der Möbel bei Einzug sorgfältig und melden Sie Schäden sofort, um Ihre Rechte als Mieter zu wahren.