Muster und Vorlage für den Rücktritt Vom Leasingvertrag Wegen Lieferverzug – zum Ausfüllen und Erstellung – Öffnen in WORD PDF Datei und Online
An
§1:
Ich,
§2:
Gemäß des Leasingvertrags war der Liefertermin für das
§3:
Leider muss ich feststellen, dass der Liefertermin nicht eingehalten wurde und bis zum heutigen Datum keine Lieferung erfolgt ist. Dies stellt einen erheblichen Lieferverzug dar und entspricht nicht den vertraglichen Vereinbarungen.
§4:
Ich habe bereits mehrfach mit Ihrem Unternehmen Kontakt aufgenommen, um den Status der Lieferung zu erfragen und eine Lösung zu finden. Trotz meiner Bemühungen wurde mir keine zufriedenstellende Antwort gegeben und der Liefertermin wurde nicht eingehalten.
§5:
Aufgrund des erheblichen Lieferverzugs und der fehlenden Kommunikation seitens Ihres Unternehmens sehe ich mich gezwungen, vom Leasingvertrag zurückzutreten gemäß §
§6:
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von
§7:
Ich bitte um eine zeitnahe Bearbeitung dieses Schreibens und umgehende Rückmeldung. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Muster und Vorlage für Rücktritt Vom Leasingvertrag Wegen Lieferverzug zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
Weitere Optionen:
PDF – WORD Datei |
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Ergebnisse – 3027 |
Autor – Malte Winkelmann |
Prüfer – Hannelore Weiß |
1. Was ist ein Leasingvertrag und warum könnte man davon zurücktreten wollen?
Ein Leasingvertrag ist eine Vereinbarung, bei der ein Leasinggeber einem Leasingnehmer die Nutzung eines Gegenstands gegen regelmäßige Zahlungen gestattet. Man könnte vom Vertrag zurücktreten, wenn der Leasinggeber den vereinbarten Gegenstand nicht rechtzeitig oder in angemessener Qualität liefert.
2. Welche rechtlichen Schritte können unternommen werden, wenn es zu einem Lieferverzug kommt?
Bei Lieferverzug besteht die Möglichkeit, dem Leasinggeber eine angemessene Frist zur Lieferung zu setzen und bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurückzutreten. Dies sollte schriftlich geschehen, um nachweisbar zu sein.
3. Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, innerhalb derer ein Leasingnehmer vom Vertrag zurücktreten kann?
Nein, es gibt keine festgelegte gesetzliche Frist. Es wird jedoch empfohlen, dem Leasinggeber eine angemessene Frist zur Lieferung zu setzen, bevor man vom Vertrag zurücktritt.
4. Kann man Schadensersatz für entstandene Kosten aufgrund des Lieferverzugs verlangen?
Ja, wenn man aufgrund des Lieferverzugs zusätzliche Kosten hatte, wie z.B. Mietkosten für Ersatzgeräte, könnte man Schadensersatz vom Leasinggeber verlangen.
5. Müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden, wenn man vom Leasingvertrag zurücktreten möchte?
Es ist ratsam, den Rücktritt vom Leasingvertrag schriftlich und per Einschreiben zu erklären, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
6. Welche Beweise sollten gesammelt werden, um den Rücktritt wegen Lieferverzug zu begründen?
Es ist wichtig, sämtliche Kommunikation mit dem Leasinggeber, wie z.B. Schreiben, E-Mails oder Protokolle von Telefonaten, aufzubewahren, um im Falle einer Auseinandersetzung die Beweise vorlegen zu können.
7. Kann der Leasinggeber den Rücktritt vom Vertrag ablehnen?
Der Leasinggeber kann den Rücktritt vom Vertrag ablehnen, wenn er nachweisen kann, dass kein Lieferverzug vorlag oder dieser durch höhere Gewalt verursacht wurde. In diesem Fall könnte eine rechtliche Auseinandersetzung notwendig werden.
8. Welche Konsequenzen hat es, wenn man vom Leasingvertrag wegen Lieferverzug zurücktritt?
Im Falle eines wirksamen Rücktritts vom Leasingvertrag muss der Leasingnehmer den bereits erhaltenen Gegenstand zurückgeben und hat Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
9. Gibt es spezielle Klauseln im Leasingvertrag, die den Rücktritt wegen Lieferverzug regeln?
Es kann durchaus vorkommen, dass im Leasingvertrag spezielle Klauseln bezüglich eines Lieferverzugs enthalten sind. Diese sollten genau geprüft werden, um zu wissen, welche Rechte und Pflichten im Falle eines Verzugs bestehen.
10. Ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn man vom Leasingvertrag zurücktreten möchte?
Es wird empfohlen, einen Anwalt hinzuzuziehen, insbesondere wenn der Leasingvertrag komplizierte Klauseln enthält oder der Leasinggeber den Rücktritt ablehnt. Ein Anwalt kann rechtlichen Rat geben und bei der Durchsetzung der eigenen Rechte unterstützen.